· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Aktuelles vom BGH zur Gelenk-Rechtsprechung und zum richtigen Zeitpunkt der Erstbemessung
von RA Marc O. Melzer, FA für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht, Bad Lippspringe
| Zwei Entscheidungen des für das Versicherungsrecht zuständigen 4. Zivilsenats des BGH zur privaten Unfallversicherung stellen derzeit sowohl VR und VN als auch die mit der Bemessung der unfallbedingten Invalidität beauftragten Gutachter und nicht zuletzt die Gerichte und die Parteivertreter vor erhebliche Probleme. |
1. Gelenk-Rechtsprechung
Mit Urteil vom 1.4.15 (IV ZR 104/13, Abruf-Nr. 176308) hat der BGH entschieden, dass die unfallbedingte Verletzung des Schultergelenks nicht vom Armwert erfasst wird, wenn das Schultergelenk in den Bestimmungen der Gliedertaxe nicht erwähnt wird. In diesem Fall sei die unfallbedingte Invalidität außerhalb der Gliedertaxe zu bemessen.
Mit anderen Worten: Das Schultergelenk (bzw. die dadurch vermittelte Funktionsbeeinträchtigung) gehört nach dem Verständnis des durchschnittlichen VN erst dann zum Arm(wert), wenn ihm das in den AUB bzw. der Gliedertaxe gesagt wird. Stichwort: „Gelenk-Rechtsprechung“.
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