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  • · Nachricht · Unfallversicherung

    AUB: Sehnenruptur als Verletzung an Gliedmaßen

    | Eine Ruptur der Supraspinatussehne ist eine Verletzung „an Gliedmaßen“ im Sinne von Ziffer 1.4.1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008). |

     

    Mit dieser Klarstellung verschafft der BGH den betroffenen VN eine deutliche Rechtsposition (22.1.20, IV ZR 125/18, Abruf-Nr. 214406). Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. So hat die Entscheidung des 4. Senats auch eine für den VN ungünstige Aussage. So kann nämlich eine Minderung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen nach Ziffer 3 AUB 2008 auch bei einer Sehnenruptur in Betracht kommen.

     

    MERKE | Die Entscheidung verlagert künftig den Schwerpunkt des Streits zwischen VN und VR. So wird die erste Hürde für die Frage, ob ein versicherter Unfall vorliegt, deutlich gesenkt. Künftig entscheiden sich entsprechende Fälle vor allem an dem Punkt der Vorschädigung.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 55 | ID 46408209