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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Diese Kausalitäts- und Beweisfragen gelten beim Anspruch auf eine Invaliditätsleistung

    von VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm

    | Soll in der privaten Unfallversicherung ein Anspruch auf eine Invaliditätsleistung durchgesetzt werden, hängt der Erfolg oft von Kausalitäts- und Beweisfragen ab. Der Beitrag zeigt auf, worauf Sie dabei achten müssen und wie Sie richtig vorgehen. |

    1. Voraussetzungen eines Anspruchs auf Invaliditätsleistung

    Soll ein Anspruch aus der privaten Unfallversicherung wegen Invalidität durchgesetzt werden, ist zunächst der VN in der Beweislast.

     

    Checkliste / Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung

    Für einen Anspruch aus der privaten Unfallversicherung wegen Invalidität (etwa nach Nr. 2.1 AUB 2014) muss der VN beweisen:

     

    • 1. Unfall,
    • 2. (erster) Gesundheitsschaden,
    • 3. Kausalität (im Sinne einer conditio sine qua non) zwischen Unfall (1) und erstem Gesundheitsschaden (2),
    • 4. dauernde Beeinträchtigung (Invalidität),
    • 5. Kausalität zwischen dem ersten Gesundheitsschaden (2) und der dauernden Beeinträchtigung (4). Hierbei genügt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO).