· Fachbeitrag · Unfallversicherung
So muss eine Invaliditätsbescheinigung aussehen
| Auch wenn an eine Invaliditätsbescheinigung in der privaten Unfallversicherung keine hohen Anforderungen zu stellen sind, genügt es nicht, wenn sie nur die Invalidität als solche bescheinigt, aber keine Feststellung enthält, ob das Unfallereignis hierfür (mit-)ursächlich gewesen ist. Diese Klarstellung traf das OLG Dresden. |
1. Streit um Invaliditätsbescheinigung
In dem Fall war die VN im Oktober 2015 über eine Gehwegkante gestolpert. Dabei hatte sie sich das Knie verdreht. Sie trägt vor, dass dadurch ein Riss im Innenmeniskus entstanden sei. Folge sei eine Teilinvalidität.
Mit Schreiben vom 24.8.16 meldete die VN Ansprüche beim VR an. Dieser trat in die Schadensbearbeitung ein und bat mit Schreiben vom 1.9.16 darum, das beigefügte Unfallberichtformular zu vervollständigen. Die VN schickte dieses ausgefüllt am 24.1.17 zurück. Ein im Auftrag des VR erstelltes Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass keine traumatisch bedingte Funktionsbeeinträchtigung des rechten Knies vorliege. Der VR lehnte daraufhin eine Eintrittspflicht ab. Er berief sich zudem darauf, dass binnen 15 Monaten nach dem Unfallereignis keine inhaltlich ausreichende Invaliditätsfeststellung fristgerecht vorgelegt worden sei.
2. OLG: Fristgemäße Invaliditätsfeststellung fehlt
Die Klage der VN blieb vor LG und OLG erfolglos. Nach entsprechendem Hinweisbeschluss wies das OLG Dresden die Klage ab (5.1.21, 4 U 1586/20, Abruf-Nr. 221288). Es fehle die fristgemäße Invaliditätsfeststellung. Das Gutachten des VR sei erst nach Ablauf der Frist erstellt worden. Zudem habe es eine unfallbedingte Invalidität nicht bestätigt.
MERKE | Die Berufung auf eine verspätete Vorlage einer Invaliditätsbescheinigung ist nicht allein deswegen als treuwidrig anzusehen, weil der VR nach Fristablauf in die Prüfung seiner Einstandspflicht eingetreten war. |
Der VR könne sich auf die Frist in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Er habe nämlich auf die vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß § 186 VVG hingewiesen. In dem Unfallbericht werde vor der Unterschriftenzeile darauf hingewiesen, dass der Anspruch erst dann bestehe, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt wurde. Ebenso sei darauf hingewiesen worden, dass bei Fristversäumnis kein Anspruch auf Invaliditätsleistung bestehe. Dieses Formblatt ist dem VN am 1.9.16 zugesandt worden. An die Beantwortung des Schreibens hat der VR mehrfach erinnert. Der VN war damit in ausreichender Weise auf den Fristlauf und die Folgen der Fristversäumnis hingewiesen worden.
MERKE | Die Belehrung über die vertragliche Ausschlussfrist für die Vorlage dieser Bescheinigung kann auch auf dem Schadensantragsformular erfolgen, es ist nicht erforderlich, dass der Hinweis bei dem Versicherungsnehmer verbleibt. |
3. Checklisten für die Praxis
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die formalen Voraussetzungen und Fristen in Invaliditätssachen unbedingt zu beachten. Die nachstehenden Checklisten geben einen Überblick.
Checkliste / Voraussetzungen der Invaliditätsleistung |
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Checkliste / Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung |
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