07.07.2014 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Sportler genießen Versicherungsschutz als Wie-Beschäftigte
| Auch wenn sie keine Vergütung erhalten, sind Sportler als „Wie-Beschäftigte“ in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn der sportliche Einsatz über das hinausgeht, was sich aus den mitgliedschaftlichen Verpflichtungen ergibt. |
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