· Fachbeitrag · Unfallversicherung
VR muss je nach Bedingungen auch Wartungs- und Reparaturkosten eines Hilfsmittels erstatten
| Kosten für die Wartung eines Hilfsmittels (hier eines computergesteuerten Kniegelenks einer Beinprothese) können in der privaten Krankheitskostenversicherung erstattungsfähig sein, entschied der BGH. |
Sachverhalt
Der VN, dessen linkes Bein am Oberschenkel amputiert ist, trägt eine Beinprothese. Dies hat ein computergesteuertes Kniegelenk im Wert von über 40.000 EUR. Er fordert, dass ihm der VR die Kosten erstattet, die anlässlich der Wartung des Kniegelenks entstanden sind. Der VR hält sich für leistungsfrei. Die Prothesenwartung sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Sie sei auch in der abschließenden Hilfsmittelliste des Tarifs (MB/KK 2009)nicht aufgeführt. AG und LG haben die Klage abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Der BGH hat das Urteil des LG aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen (7.11.18, IV ZR 14/17, Abruf-Nr. 205661).
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