· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Unter diesen Voraussetzungen ist Krankenhaustagegeld pfändbar
| Schließt der VN eine Krankenhaustagegeldversicherung ab, muss er sich darüber klar sein, dass diese pfändbar ist. Der Beitrag beleuchtet den vollstreckungsrechtlichen Aspekt der Krankenhaustagegeldversicherung. |
1. Informationsbeschaffung
Die Frage ist oft: Wie gelangt der Gläubiger an Informationen darüber, ob der Schuldner über eine entsprechende Krankenhaustagegeldversicherung verfügt? Im Rahmen einer Vermögensauskunft ist dabei zu beachten, dass der Schuldner im amtlichen Vordruck hierzu unter Nr. 19 Angaben machen muss. Hierauf sollten Gläubiger im Vorfeld achten und den Gerichtsvollzieher bereits bei Beauftragung auf diesen Umstand hinweisen.
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19. Sonstige Forderungen Anzugeben sind u. a. Forderungen aus Kauf- und Darlehensverträgen, Rückerstattungs- und/oder Ersatzansprüche, Bezugsrechte an/aus Versicherungen (auch Sachversicherungen), auf Abzahlung gekaufte und noch nicht gelieferte Gegenstände, Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Rückerstattung von Versicherungs- und Mitgliedsbeiträgen, von Energiekosten (Strom, Wasser, Gas), Internetdomaine (siehe Merkblatt, Hinweis zu Nr. 19) | ☐ nein | ☐ ja, und zwar
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