· Fachbeitrag · Gesundheitsprüfung
In diesen Fällen darf der VR rechtswidrig erhobene Gesundheitsdaten verwerten
| Zum zweiten Mal in diesem Jahr hat der BGH ein Grundsatzurteil zur Erhebung von Gesundheitsdaten durch den VR gefällt. Während er in der ersten Entscheidung aufzeigte, wann der VR welche Gesundheitsdaten überprüfen darf, geht er in der zweiten Entscheidung einen Schritt weiter. Dort beantwortet er die Frage, was gilt, wenn der VR rechtswidrig erhobene Gesundheitsdaten verwertet. |
von VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm
1. Die Vorgaben des BGH aus dem Urteil vom 22.2.17
Mit Urteil vom 22.2.17 (IV ZR 289/14, VK 17, 101) hatte der BGH u.a. entschieden,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig