· Fachbeitrag · Grundlagen
Die Basics: Die Straf-Rechtsschutzversicherung
von Michael Kricke und Benno Embser, Essen
| Man könnte meinen, eine Straf-Rechtsschutzversicherung sei überflüssig. Wer plant schon als Berufsträger straffällig zu werden. Aber schneller als einem lieb ist, kann man sich dem Vorwurf einer fahrlässig begangenen Tat ausgesetzt sehen und wenn man bedenkt, dass selbst bei einem rechtskräftigen Freispruch die eigenen Kosten nicht vollständig (nämlich nur die nach RVG) erstattet werden, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass die Straf-Rechtsschutzversicherung eine essenzielle Absicherung darstellt. |
1. In vielen Fällen besteht Vertretungszwang
In zahlreichen Fällen, die in § 140 StPO aufgelistet sind, ist eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt per Gesetz notwendig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (vorgesehene Mindeststrafe ein Jahr) zur Last gelegt wird, wenn zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem OLG, dem LG oder dem Schöffengericht stattfindet, oder aber auch wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. Straf-Rechtsschutzversicherungen werden grundsätzlich von Rechtsschutz-VR angeboten und sollten alle entstehenden Kosten eines Verfahrens abdecken.
Folgende Kosten sollte jede (und damit auch eine Straf-) Rechtsschutzversicherung übernehmen:
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