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  • · Fachbeitrag · Praxisleitfaden

    Die Basics: So sparen Sie Zeit und Energie beim Umgang mit dem Rechtsschutzversicherer

    von RAin Susanne Beckmann, Mönchengladbach

    | Wer kennt das nicht: Eine Deckungsanfrage wird gestellt. Und man bekommt keine Antwort. Oder es gibt Rückfragen. Oder es folgt tatsächlich eine Deckungszusage, aber die Rechnung ist noch offen. Warum klappt das in einigen Fällen reibungslos und in manchen nicht? Mit dem passenden Hintergrundwissen über die Arbeitsweise und Strukturen der Rechtsschutz-VR können Sie kleinere Mängel bei Deckungsanfragen leicht beheben. Der Beitrag gibt Tipps, wie Sie den Umgang mit dem Rechtsschutz-VR optimieren können. |

    1. Stelle ich die Deckungsanfrage oder mein Mandant?

    Die erste Frage, die Sie sich als Anwalt stellen sollten, ist: Stelle ich die Deckungsanfrage oder mein Mandant?

     

    In manchen Fällen ist es vorteilhaft, wenn der Mandant die Deckungszusage des Rechtsschutz-VR bereits selbst eingeholt hat. Dann haben Sie zumindest eine Schadennummer und weniger Arbeit. In der Regel sind das Fälle, in denen die Frage der Erfolgsaussichten eindeutig geklärt ist. Oder der Rechtsschutz-VR spricht in 99 % keine Ablehnung mangels Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit aus. In allen anderen Fällen stellen Sie als Anwalt die Deckungsanfrage selbst. Denn ein geschulter Sachbearbeiter beim VR stellt die richtigen Fragen. Er schätzt damit die Erfolgsaussichten ab. Der Mandant kann sich damit sozusagen „Reinreiten“.