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  • · Nachricht · Rechtsschutzversicherung

    | 51. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht

    | Vom 23. bis zum 25. Januar findet wieder der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Wie immer sind die Themen auch für das Versicherungsrecht von Interesse. So beschäftigt sich zum Beispiel der Arbeitskreis VI mit dem Thema „Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherer im Verkehrsrecht“. |

     

    Das Recht auf die freie Wahl des Rechtsanwalts wird durch § 127 VVG garantiert. Das aktuelle Schadenmanagement der Rechtsschutzversicherungen sieht demgegenüber Schadenfreiheitsklassen vor. Dabei wird der Versicherungsnehmer besser gestellt, wenn er den vom Versicherer empfohlenen Rechtsanwalt beauftragt. In diesem Fall unterbleibt eine Rückstufung. Die Rechtsanwaltskammer München hat Klage gegen diese Praxis erhoben und war damit vor dem OLG Bamberg erfolgreich (20.6.12, U 236/11, Abruf-Nr. 122150, dazu VK 12, 145). Das Revisionsverfahren ist beim BGH derzeit anhängig.

     

    Ebenfalls umstritten ist die Einführung eines vorgeschalteten oder obligatorischen Mediationsverfahrens.

     

    Wird durch die aktuelle Praxis des Schadenmanagements zulasten der Versicherungsnehmer unzulässig in das Recht auf freie Anwaltswahl eingegriffen - oder führen Anwaltsempfehlungen zur qualifizierten und sachgerechten Beratung des Versicherungsnehmers?

     

    Mit ihren Empfehlungen bestimmter Rechtsanwälte - meist mit Kooperationsvereinbarungen, die feste Gebührensätze beinhalten - nehmen die Rechtsschutzversicherungen Einfluss auf den Anwaltsmarkt.

     

    Entstehen hierdurch - berufsrechtlich relevante - Abhängigkeiten der empfohlenen Anwälte?

     

    Die Referenten werden aus Sicht des Versicherers, Verbrauchers und Rechtsanwalts die aufgeworfenen Fragen kontrovers diskutieren.

     

    Auf dem Podium:

     

    • Leitung: Prof. Dr. Karl Maier, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Institut für Versicherungswesen, Fachhochschule Köln
    • Referent: Joachim Cornelius-Winkler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Anwaltskooperation Jurakontor, Berlin
    • Referent: Dr. Ulrich Eberhardt, Mitglied des Vorstands, HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG, Coburg
    • Referent: Dr. Michael Stumpf, Ministerialdirigent, Leiter der Abteilung Zivilrecht und Verbraucherrecht, Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, München
    Quelle: ID 37641160