30.07.2019 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Ausschlussklausel für Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften
| Die in einer Rechtsschutzversicherung enthaltene Ausschlussklausel für „Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung“ erfasst auch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F. |
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