04.11.2016 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
BGH stärkt rechtsschutzversicherte Anleger
| Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von der Hellenischen Republik wegen des Zwangsumtauschs der Anleihen durch den Greek Bondholder Act verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung nicht durch eine Klausel ausgeschlossen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten besteht. |
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