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  • · Nachricht · Rechtsschutzversicherung

    Ehemaliger Chefbuchhalter der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung

    | Das OLG Frankfurt am Main hat in einem weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren eine Leistungsverfügung erlassen, welche es dem D&O-Versicherer gebietet, vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft München gegen den Antragsteller geführten Ermittlungsverfahrens zu gewähren. |

     

    Der Antragsteller war als Director Accounting bei der Wirecard AG für den Bereich Finanzen tätig; zugleich war er einer der Geschäftsführer der Wirecard Technologies GmbH, die als eine der Tochtergesellschaften der Wirecard AG im sogenannten TPA-Geschäft (Third-Party-Acquirer) in Asien tätig war.

     

    Bereits am 7.7.21 hatte das OLG dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung zugesprochen. Der damalige Beschluss bezog sich ausschließlich auf die Abwehrkosten im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme. Der nunmehrige Beschluss bestätigt die Einstandspflicht für die vorläufige Übernahme von Abwehrkosten im Zusammenhang mit strafrechtlicher Verfolgung.

     

    Quelle | PM zum Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 4.8.21, 7 W 13/21

    Quelle: ID 47606363