· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte?
| Ein Rechtsschutzversicherer darf von seinem VN keine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine von ihm empfohlene Kanzlei, sondern ein vom VN selbst gewählter Anwalt mandatiert wird. |
Mit dieser Entscheidung hob das OLG Bamberg ein umstrittenes Urteil auf (20.6.12, 3 U 236/11, Abruf-Nr. 122150). Das LG Bamberg hatte als Vorinstanz in der Anwaltschaft für Unmut gesorgt, weil es ein entsprechendes Geschäftsmodell der HUK-Coburg für rechtlich unbedenklich hielt (8.11.11., 1 O 336/10, Abruf-Nr. 113877, vgl. VK 11, 200). Es sei unbedenklich, wenn der VR seinen VN Vergünstigungen für die Mandatierung eines vorgeschlagenen „Vertragsanwalts“ in Aussicht stelle. Dies sah das OLG nun anders. Die Berufung der RAK München war damit erfolgreich. Dessen Präsident RA Hansjörg Staehle sagte dazu „Die freie Anwaltswahl ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der VN, das nicht durch Ankündigung künftiger Nachteile für diejenigen unterlaufen werden darf, die davon vollen Gebrauch machen wollen.“
PRAXISHINWEIS | Die HUK-Coburg hat Revision eingelegt (IV ZR 215/12). Das letzte Wort liegt damit beim BGH. |