· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Rechtsprechung zur Kostenminderungsklausel gemäß § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB ist im Fluss
von RA Dr. Friedrich Bultmann, Berlin
| Zum vertragsrechtlichen Instrumentarium der Rechtsschutz-VR bei Deckungsablehnungen und Leistungsbeschränkungen gehört die in § 17 Abs. 5 lit. c) cc) ARB 2000 und nachfolgende geregelte sog. Kostenminderungsobliegenheit. Die Rechtsprechung dazu ist im Fluss, wir geben eine Übersicht. |
Danach hat der VN „soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“.
Eine Verletzung dieser Obliegenheit wurde angenommen, wenn der VN
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