· Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung
Gastwirt hat Anspruch auf Entschädigung bei coronabedingter Betriebsschließung
| Die auf Versicherungsrecht spezialisierte 12. Zivilkammer des LG München I hat der Klage eines Gastwirts stattgegeben. Der Wirt des Augustiner Kellers in München kann von seinem VR eine Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EUR verlangen, weil sein Lokal von der Behörde coronabedingt geschlossen wurde. |
1. LG München I entscheidet versichertenfreundlich
In der entsprechenden Fallkonstellation besteht nach Ansicht des LG München I eine Leistungspflicht des VR (1.10.20, 12 O 5895/20, Abruf-Nr. 218127). Begründet wurde das mit den folgenden Argumenten:
- Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat ab dem 21.3.20 den Betrieb des VN aufgrund des Coronavirus geschlossen.
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