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  • 06.02.2023 · Nachricht · D&O-Versicherung

    Fehlende Vermittlererlaubnis als Pflichtverletzung

    | Aus dem Fehlen der nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO erforderlichen Vermittlererlaubnis kann auf eine wissentliche Pflichtverletzung geschlossen werden, die zum bedingungsgemäßen Leistungsausschluss in der D&O-Versicherung führt, da es sich bei der Erlaubnispflicht um eine berufliche Kardinalpflicht des Anlageberaters handelt. |