· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Das gilt zu den Anforderungen an die Substanziierung zur Höhe eines Brandschadens
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn
| Trägt eine Partei Tatsachen vor, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als bestehend erscheinen zu lassen, so genügt sie ihren Substanziierungspflichten. Der Vortrag weiterer Einzeltatsachen kann dann nicht verlangt werden. Vielmehr muss der Tatrichter in die Beweisaufnahme eintreten, um dort eventuell weitere Einzelheiten zu ermitteln. Über die Frage, ob und in welcher Höhe durch einen Brand ersatzfähige Schäden entstanden sind, hat der Tatrichter nach § 287 ZPO zu befinden. So entschied es der BGH. |
Sachverhalt
Die Parteien streiten über Regressansprüche eines Wohngebäude-VR wegen eines Brandschadens.
Die Klägerin zu 1, die eine Haftpflichtversicherung bei der Klägerin zu 2 hält, veranstaltete 2016 eine Segelregatta. Die Beklagte zu 1 stellte einem japanischen Segelteam eine Wohnung zur Verfügung. Für die Wohnung bestand eine Wohngebäudeversicherung bei dem VR (Beklagter zu 2.). Am 15./16. Mai 2016 kam es dort zu einem Brand, weil die Segler einen Topf mit Öl auf dem eingeschalteten Elektroherd in der Küche vergaßen, als sie die Wohnung verließen. Der VR regulierte den Schaden gegenüber der Beklagten zu 1.
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