· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Kein Versicherungsschutz für ein unterhalb der Bodenplatte befindliches Abwasserrohr
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Ein unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes befindliches Abwasserrohr ist nach der im Streitfall vereinbarten Klausel § 3 Nr. 2 VGB 2011 nicht versichert. Es verläuft im Sinne dieser Klausel außerhalb des versicherten Gebäudes (Abgrenzung zu BGH VersR 98, 758). Eine Kurzformulierung „Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden“ im Versicherungsschein ändert daran nichts. So entschied es das OLG Hamm. |
Sachverhalt
Der VN verlangt aus einer Wohngebäudeversicherung Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens. Ein Abwasserrohr war im Bereich unterhalb der Bodenplatte zwischen den Streifenfundamenten mehrfach gebrochen.
In den vereinbarten VGB 2011 heißt es u.a.:
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