31.08.2020 · Nachricht · Gruppenrestschuldversicherung
Leistungen entsprechen nicht denen einer Vollkaskoversicherung
| Der Versicherungsschutz einer Gruppenrestschuldversicherung ist auf die Erstattung der wirtschaftlichen Folgen beschränkt, die dem Darlehensnehmer auch bei Eintritt einer Vollkaskoversicherung für den Schaden verblieben wären. Ob tatsächlich eine solche Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, ist ohne Belang. |
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