15.10.2021 · Nachricht · Hausratversicherung
Kein Versicherungsschutz für im Haus erpresstes Geld vom Sparbuch
| Wird ein VN durch Drohung mit Gewalt gegen Tochter und Enkelkind in seiner Wohnung erpresst, von seinem Sparbuch Geld abzuheben und herbeizuschaffen, welches sich außerhalb des Versicherungsorts auf der Bank befindet, nimmt dessen Entwendung nicht am Versicherungsschutz der Hausratsversicherung aus Ziff. 6.4.2 VHB 2008 teil. |
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