11.01.2022 · Fachbeitrag · Reiseabbruchversicherung
Coronapandemie ist keine Naturkatastrophe
| Eine Reiseabbruchversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines gebuchten Flugs nicht für die Kosten eines Ersatzflugs. Das folgt aus einer Entscheidung des AG München. |
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