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  • 24.06.2024 · Fachbeitrag · Reiserücktrittsversicherung

    VR muss zahlen, wenn sich Schürfwunde nach Versicherungsabschluss zum Geschwür ausweitet

    | Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren. Wer vor dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eine Schürfwunde erlitten hat, verliert seinen Versicherungsschutz nicht, wenn sich die Schürfwunde anschließend infiziert und ein Geschwür (Ulkus) hervorruft. So entschied es das OLG Schleswig-Holstein. |