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  • · Fachbeitrag · Stehlgutliste

    Keine Leistungskürzung ohne Hinweis

    | Hat der VR den VN nicht auf dessen Obliegenheit zur rechtzeitigen Einreichung einer Stehlgutliste hingewiesen, kann er sich bei verspäteter Vorlage nicht auf eine Leistungskürzung berufen. |

     

    Die Liste müsse nach OLG Karlsruhe (20.9.11, 12 U 89/11, Abruf-Nr. 114145) zudem so ausgestaltet sein, dass nach der Beute mit Erfolg gefahndet werden könne. Die entwendeten Gegenstände müssten daher möglichst genau nach Art, Anzahl und charakteristischer Beschaffenheit beschrieben werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Es können zwar auch Sammelbezeichnungen verwendet werden. Bei wertvollen Gegenständen müssen diese aber bald konkretisiert werden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30975180