· Fachbeitrag · Stehlgutliste
Keine Leistungskürzung ohne Hinweis
| Hat der VR den VN nicht auf dessen Obliegenheit zur rechtzeitigen Einreichung einer Stehlgutliste hingewiesen, kann er sich bei verspäteter Vorlage nicht auf eine Leistungskürzung berufen. |
Die Liste müsse nach OLG Karlsruhe (20.9.11, 12 U 89/11, Abruf-Nr. 114145) zudem so ausgestaltet sein, dass nach der Beute mit Erfolg gefahndet werden könne. Die entwendeten Gegenstände müssten daher möglichst genau nach Art, Anzahl und charakteristischer Beschaffenheit beschrieben werden.
PRAXISHINWEIS | Es können zwar auch Sammelbezeichnungen verwendet werden. Bei wertvollen Gegenständen müssen diese aber bald konkretisiert werden. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30975180