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  • 05.07.2016 · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

    | Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Nach der gesetzlichen Regelung ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent, höchstens um 1.200 EUR, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern diesen Ermäßigungsbetrag. |