04.10.2023 · Nachricht · Transportversicherung
Fahrlässige Auswahl beim Aushilfsfahrer mit Geldproblemen
| Die Transportversicherungsbestimmungen der Ziffer 8.1.2. VBF 08, wonach der VN das Fahrpersonal sorgfältig auszuwählen und laufend zu überwachen hat, und Ziffer 9 VBF 08, wonach der VR leistungsfrei wird, wenn der VN u. a. diese Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, sind wirksam. |
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