· Fachbeitrag · Warenkreditversicherung
Unwirksame Verrechnungsklausel in Warenkreditversicherung
| Es kann sich lohnen, Verrechnungsklauseln in Warenkreditverträgen genauer in den Blick zu nehmen. Diese können nämlich durchaus unwirksam sein. |
Das zeigt eine Entscheidung des BGH (22.1.14, IV ZR 343/12, Abruf-Nr. 140521). Danach ist eine Klausel in einer Warenkreditversicherung unwirksam, die bestimmt, dass nach Beendigung des - einen bestimmten Kunden betreffenden - Versicherungsschutzes sämtliche beim VN eingehenden Zahlungen dieses Kunden in Ansehung des Versicherungsverhältnisses auf die jeweils älteste offene Forderung des VN gegenüber dem Kunden anzurechnen sind.
PRAXISHINWEIS | Die Entscheidung macht deutlich, dass der VN nicht die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden vollständig einstellen und auf weitere mögliche Gewinne verzichten muss. Er kann den Kunden vielmehr auch weiterhin gegen Vorkasse beliefern, ohne dass diese Zahlung auf die alte Schuld angerechnet werden muss. |