· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Das sind Grundstückseinfriedungen im Sinne der Wohngebäudeversicherung
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Als Grundstückseinfriedung im Sinne der Wohngebäudeversicherung zählen nur solche Grenzeinrichtungen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und dazu bestimmt sind, das Grundstück gegen störende Einflüsse abzuschirmen. Eine Trockenmauer, die ausschließlich Stützfunktion hat, ist hiervon nicht umfasst. So entschied es das OLG Dresden. |
Sachverhalt
Der VN macht Ansprüche aus einer bei dem VR gehaltenen Wohngebäudeversicherung für sein Hausgrundstück geltend.
In 1.1.1 Abs. 2 der Leistungsbausteine Wohngebäudeversicherung heißt es zum Versicherungsumfang u.a.:
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