· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Wiederherstellungsklausel: Das ist beim Verkauf des Grundstücks zu beachten
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Eine Sicherstellung im Sinne der Wiederherstellungsklausel durch einen Werkvertrag scheidet aus, wenn der Bauherr maßgeblicher Gesellschafter-Geschäftsführer des beauftragten Bauunternehmens ist. Auch aus einem verbindlichen Grundstückskaufvertrag kann sich eine Sicherstellung ergeben. Ist das Grundstückseigentum auf einen Dritten übergegangen, kann nur der Erwerber die Neuwertspitze verlangen. So entschied das OLG Hamm. |
Sachverhalt
Der VN unterhielt für ein Hausgrundstück eine Wohngebäudeversicherung (VGB 1988). Darin heißt es in § 15 Abs. 4 VGB: „Der VN erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt, nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt hat, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. …“
Als das Gebäude niederbrannte, ermittelte der Gutachter den Zeit- und Neuwert. Es ergab sich eine Neuwertentschädigung von 225.166,18 EUR, eine Zeitwertentschädigung von 139.101,03 EUR und mithin ein Entwertungsanteil von 86.065,15 EUR. Der VR zahlte 79.922,27 EUR an C aus.
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