· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Arbeitszimmer und Betriebsräume: So hoch fällt der Betriebsausgabenabzug für Vermittler aus
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Gerade zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit erfüllen Versicherungsvermittler oft ihre Aufgaben von zuhause aus. Externe Räumlichkeiten sind schließlich kostspielig. Doch lassen sich die auf die privaten Räumlichkeiten entfallenden Aufwendungen dann als Betriebsausgabe absetzen? Und gibt es klassische „Steuerfallen“, die dabei zu beachten sind? Diesen Fragen aus der Vermittlerschaft geht VVP in einer dreiteiligen Serie auf den Grund. In Teil 2 erfahren Sie, in welcher Höhe Sie Aufwendungen für Betriebsräume und Arbeitszimmer absetzen können. |
Betriebsräume: Anteilige Kosten sind abzugsfähig
Liegen Betriebsräume vor (Voraussetzungen in VVP 11/2024, ab Seite 11 → Abruf-Nr. 50127992), können Sie die anteiligen, tatsächlich auf diese Räumlichkeiten entfallenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen.
Abzugsfähig sind insbesondere die Aufwendungen für die Ausstattung der Räume (z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen) sowie der Anteil an den Gesamtaufwendungen für die Wohnung, sprich
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