20.03.2025 · Nachricht · Arbeitsrecht
Wunsch eines Kunden nach Betreuung durch männlichen Berater: Bei Umsetzung des Wunsches droht AGG-Entschädigung
| Will ein potenzieller Kunde nicht von einer weiblichen Mitarbeiterin, sondern von einem Mann betreut werden, müssen Sie als Arbeitgeber im Rahmen Ihrer Reaktionsmöglichkeiten den aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) resultierenden Schutzpflichten nachkommen. Tun Sie das nicht, drohen AGG-Entschädigungsforderungen und -zahlungen an Ihre Mitarbeiterin, wenn sie eine Benachteiligung geltend macht. Das lehrt eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg. |
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