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  • · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Die Werbeeinwilligung des Kunden: Auf diese rechtlichen Details sollten Sie achten

    von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen

    | Für den werbenden Anruf beim Kunden oder eine Werbe-E-Mail bedarf es einer vorherigen Einwilligung des Kunden. Dies gehört in Kreisen der Versicherungsvermittler inzwischen zum Basiswissen. Noch nicht sonderlich bekannt, wenn auch seit 2021 geltendes Recht ist, dass die Einwilligung in bestimmter Art und Weise zu dokumentieren ist. Sonst drohen Bußgelder. Grund genug, die Werbeeinwilligung hinsichtlich ihrer Grundlagen wie auch hierzu ergangener neuerer Rechtsprechung in einer Serie zu beleuchten. Los geht es mit den rechtlichen Details. |

    Das sind die gesetzlichen Grundlagen

    Das Erfordernis einer Einwilligung basiert auf Europarecht und ergibt sich in Deutschland aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daraus folgt zunächst, dass im Falle eines Verstoßes unmittelbar empfindliche wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen, die von Abmahnungen über einstweilige Verfügungen bis hin zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände reichen können. Im Gesetz heißt es in § 7 UWG:

     

    • § 7 UWG Unzumutbare Belästigungen
    • (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
    • (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen.
    • 1. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung,
    • 2. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder...