· Fachbeitrag · Barrierefreiheitsgesetz
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Vermittler mit Blick auf ihre Homepage wissen müssen
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und setzt die Anforderungen der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie um. Das BFSG bedeutet für Versicherungsvermittler eine erhebliche Erweiterung der Pflichten im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, insbesondere für die Vermittlerhomepage. VVP zeigt, welche Anforderungen hier zu erfüllen sind. |
Dieses Ziel verfolgt das BFSG
Das BFSG hat das Ziel, die Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern, damit Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gleichberechtigt teilhaben können. Das BFSG nennt rechtliche Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden.
Welche Websites vom BFSG betroffen sind
Websites fallen pauschal nicht unter das BFSG. Wenn über sie allerdings „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ angeboten werden, sind sie betroffen. Laut Definition im Gesetz geht es hierbei um den Abschluss eines Verbrauchervertrags.
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