08.08.2024 · Nachricht · Datenschutz
BGH: Namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten nicht zwingend erforderlich
| Die DSGVO erfordert Informationen zur Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, nicht zwingend ist seine namentliche Nennung. Diese für Unternehmen wichtige Klarstellung hat der BGH getroffen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig