10.12.2020 · Nachricht · Datenschutz
Strenge Anforderungen an die Einwilligung bei Tracking-Cookies
| Unternehmer, also auch Vericherungsvermittler, dürfen Tracking-Cookies nur nutzen, wenn Verbraucher einwilligen. Eine Einwilligung liegt nicht vor, wenn die Cookies bereits vorher ausgewählt sind und der Nutzer sie aktiv abwählen muss (sog. Opt-Out). Mit dieser Entscheidung ist das LG Rostock auf einer Linie mit dem BGH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig