· Fachbeitrag · Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit mit AU-Bescheinigung und Quarantäne ‒ wie lange dauert Lohnfortzahlung?
von Rechtsanwalt Dr. Jörg Puppe, Osborne Clarke, Köln
| Das Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne wirft immer wieder Fragen auf, wenn es um die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers geht. Das zeigt beispielhaft die folgende Leserzuschrift an VVP. |
Frage: Ein Mitarbeiter ist bereits seit einiger Zeit arbeitsunfähig erkrankt. Der behandelnde Arzt hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Innerhalb des Arbeitsunfähigkeitszeitraums ist der Mitarbeiter dann noch an Covid-19 erkrankt und musste sich in eine behördlich angeordnete zweiwöchige Quarantäne begeben. Nun stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum ich als Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes noch vor dem Ende der Quarantänezeit ausläuft.
Antwort: Für die Zeit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit sind Sie zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Die Behörden unterstellen diese Pflicht auch bei Quarantäne während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Für die Zeit nach der Arbeitsunfähigkeit und während einer Quarantäneanordnung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG haben.
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