· Fachbeitrag · Lohnfortzahlung/Entschädigung
Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne ‒ in den Fällen gibt es die Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG
von Dr. Jörg Puppe, Rechtsanwalt/Compliance Officer, Osborne Clarke
| Kommt bei einem Ihrer Mitarbeiter Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne zusammen, stellen sich mehrere Fragen: Müssen Sie als Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten? Wenn ja, nach welcher Regelung richtet sich diese? Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? VVP liefert Ihnen nachfolgend die Antwort. |
Lohnfortzahlung oder Entschädigung ‒ das sind die Regeln
Ob ein Arbeitnehmer Lohnfortzahlung oder Entschädigung erhält, richtet sich nach folgenden drei Regelungen:
- § 3 EFZG: Sofern ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG). Er behält seinen Lohnanspruch für sechs Wochen. Ist er durchgehend länger krank, erhält er Krankengeld.
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