29.11.2023 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Verrichtung mit gemischter Motivationslage – Sturz bei auch privat motivierter Radtour ist kein Arbeitsunfall
| Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen künftigen Mitarbeiter unterfällt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im Fall eines selbstständigen Versicherungsmaklers entschieden, der sich mit einem zukünftigen Mitarbeiter/Geschäftspartner für den Vertrieb und die Kundenbetreuung zuvor zu einer Radtour getroffen hatte und auf dem Rückweg nach Hause stürzte. |
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