24.11.2022 · Nachricht · Lohnfortzahlung/Entschädigung
Keine „Corona-Entschädigung“ bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung
| Befindet sich ein Mitarbeiter in Quarantäne und ist er gleichzeitig mit Symptomen an Covid-19 erkrankt, ist umstritten, ob Sie als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten müssen oder ob der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG greift. Das VG Frankfurt vertritt die Ansicht, dass die Entschädigung nach § 56 IfSG gegenüber einem privatrechtlichen Anspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG subsidiär ist. |
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