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  • 03.03.2025 · Nachricht · Personalmanagement

    Befristeter Arbeitsvertrag – und Kündigung in der Probezeit

    | Vereinbart ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter eine Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist das in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Unternehmen kann das Arbeitsverhältnis trotzdem ordentlich kündigen, so das BAG. |