15.11.2022 · Nachricht · Personalmanagement
EuGH: Urlaubsanspruch verjährt nicht automatisch nach drei Jahren
| Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verjährt nicht nach §§ 194 ff. BGB, wenn Sie als Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht tatsächlich in die Lage versetzt haben, diesen Anspruch wahrzunehmen. Dies hat der EuGH zur deutschen Rechtslage auf Vorlage des BAG (Beschluss vom 29.09.2020, Az. 9 AZR 266/20) klargestellt. |
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