18.08.2023 · Nachricht · Urlaub
Urlaubsabgeltung und vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist
| Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann als reiner Geldanspruch grundsätzlich Ausschlussfristen unterliegen. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz im Fall von arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen entschieden. Es bezog sich dabei auf die BAG-Rechtsprechung vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) zur Verjährungsfrist von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindesturlaub. |
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