· Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht
Update: Rentenversicherungspflicht für selbstständige Versicherungsvermittler ‒ Teil 1
von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen
| In zwei Entscheidungen hat das LSG Baden-Württemberg Detailfragen zur Rentenversicherungspflicht selbstständiger Versicherungsvermittler geklärt. VVP ordnet die Entscheidungen in einer kleinen Beitragsserie für Sie ein. Die eine Entscheidung betrifft das Kriterium „Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber“ bei Verträgen mit Produktgeber und Vertriebsgesellschaft (Teil 1), die andere betrifft die Existenzgründerbefreiung beim Wechsel vom Neben- zum Hauptberuf (Teil 2). |
Die gesetzliche Regelung nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI
Gemäß § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI sind selbstständig tätige Personen rentenversicherungspflichtig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit beschäftigen sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
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