· Fachbeitrag · Tippgeber
Keine Vergütung eines Tippgebers aus Bestandspflege- bzw. Folgeprovisionen ab zweitem Jahr
von Rechtsanwalt Lutz Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com
| Das KG Berlin hat sich mit Fragen der Vergütung eines Tippgebers auseinandergesetzt. Es arbeitet heraus, warum der Tippgeber keine Bestandspflege- bzw. Folgeprovisionen ab dem zweitem Jahr ableiten kann. VVP macht Sie mit den Einzelheiten der Entscheidung vertraut und erläutert, welche Folgen das Urteil für die Gestaltung der Tippgebervereinbarung hat. |
Streit um Vergütung eines Tippgebers nach Vertragsende
Eine Genossenschaft zur Übernahme von Bürgschaften und Garantieerklärungen der Abfallwirtschaft hatte mit einer Versicherungsgeneralagentur einen von der Generalagentur als Formular aus dem Internet heruntergeladenen Tippgebervertrag abgeschlossen. Danach sollte die Genossenschaft für jeden Versicherungsvertrag, der mit einem von der Genossenschaft benannten potenziellen Versicherungsnehmer zustande gekommen ist, eine Vergütung von 48 Prozent der Provision der Agentur erhalten.
Die Generalagentur erhält vom vertretenen Versicherer eine laufende Provision. Nach den Provisionsbestimmungen des Versicherers soll die laufende Provision an die Generalagentur
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