10.06.2024 · Fachbeitrag · Vermittlerrecht/Berufsrecht
LG Köln bestätigt: Tätigkeiten von Versicherungsvermittlern und -beratern sind strikt zu trennen
| Wer als Versicherungsvermittler tätig ist, darf nicht als Versicherungsberater tätig sein und umgekehrt. Dieses in § 34 d Abs. 3 GewO verankerte Trennungsprinzip hat mit dem LG Köln erneut ein Gericht bestätigt. Verbraucherzentrale stört sich am Internetauftritt eines Maklers |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig