· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Gesetzliche Änderungen bei der Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung
von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg
| Der Bundestag hat am 25.06.2021 eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen beschlossen. Eines ist das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Für Sie sind vor allem § 7a UWG und § 20 UWG relevant, die Neuigkeiten bei der Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung vorsehen. |
Neue Dokumentationspflicht bei Einwilligungen
Schon bisher bestand aufgrund DSGVO und UWG die (faktische) Pflicht, eine Einwilligung in die Telefonwerbung nachzuweisen. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren versuchten sich die werbenden Unternehmen oft mit dem Argument zu entlasten, die Einwilligungserklärung habe aus Gründen des Datenschutzes nicht länger aufbewahrt werden dürfen und sei daher vernichtet worden. Nun wurde in § 7a UWG die ausdrückliche Verpflichtung aufgenommen, die Einwilligungserklärungen fünf Jahre aufzubewahren.
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