· Fachbeitrag · Courtageanspruch
Wechsel des Arbeitgebers und Übertragung der Direktversicherung ‒ was wird aus der Courtage?
| Welche Auswirkungen hat ein Wechsel des Arbeitgebers und des Versorgungsträgers auf die Courtage des Abschlussvermittlers, wenn der neue Arbeitgeber mit einem anderen Vermittler zusammenarbeitet? VVP liefert die Antwort. |
Streit um Abschlusscourtage nach Übertragung der bAV
Ein Makler vermittelte im Juli 2020 im Rahmen der bAV im Auftrag des Arbeitgebers für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung beim X-Versicherer (Stornohaftzeit bis August 2025, 60 Monate). Im August 2022 wechselte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber.
Der neue Arbeitgeber kooperiert mit einem anderen Versicherungsvermittler und bietet seinen Arbeitnehmern über die Metall-Rente die Direktversicherung beim A-Versicherer an. Der bestehende Vertrag (Deckungsstock) wird auf den neuen Versicherer übertragen ‒ die Versicherungsbeiträge (inkl. Dynamik) bleiben gleich, geändert hat sich die Tarifvariante.
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