· Nachricht · Courtageanspruch/Provisionsanspruch
Verjährung von Ansprüchen noch vor dem Jahresende 2024 prüfen
| Alle Jahre wieder ist zum Ende des Jahres die Verjährung von Ansprüchen ein wichtiges Thema: Nutzen Sie die Zeit bis zum Jahresende 2024, um zu prüfen, ob offene Courtage- oder Provisionsansprüche sowie Rückzahlungsansprüche verjähren. Ergreifen Sie ggf. Gegenmaßnahmen. |
Courtage-/Provisionsansprüche gegen den Versicherer sowie Rückzahlungsansprüche der Versicherer gegen Sie verjähren mit einer Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (Versicherer schuldet die Courtage/Provision) Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müssten (§ 199 BGB). Kenntnisunabhängig verjähren alle Ansprüche ‒ außer Schadenersatzansprüche ‒ spätestens in zehn Jahren von ihrer Entstehung an (§ 199 Abs. 4 BGB).
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