· Fachbeitrag · Courtagevereinbarung/Courtagezusage
Umdeckungsaufforderung des Versicherers nach Kündigung der Courtagevereinbarung rechtens?
| Zum Makleralltag gehört es, dass ein Versicherer eine Courtagevereinbarung kündigt. Wenn Versicherer Kündigungsgründe nennen, sind dies meist eine mangelnde Anzahl der vom Makler vermittelten Verträge oder eine zu hohe Schadenquote seiner Kunden. Oft wird die Kündigung mit der Aufforderung verbunden, der Makler möge alle bisher geschlossenen Versicherungsverträge zur nächsten Hauptfälligkeit umdecken. Unterlasse er das, werde der Versicherer die Verträge selbst kündigen. VVP geht der Frage nach, ob das alles rechtens ist und was bei Kündigungen rechtlich gilt. |
Die fristgerechte Kündigung des Versicherers
Kündigt ein Versicherer die Courtagevereinbarung ‒ mit oder ohne Umdeckungsaufforderung ‒ unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, verhält er sich vertragskonform. In diesem Fall muss er keinen Kündigungsgrund angeben.
Gibt er gleichwohl einen Kündigungsgrund an, etwa einen zu geringen Bestand, eine zu hohe Schadenquote, ist das rechtlich ohne Bedeutung. Kommt der Makler der Umdeckungsaufforderung nicht nach, kann der Versicherer die Versicherungsverträge fristgerecht selbst kündigen.
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